Punitive damages in der Schiedsgerichtsbarkeit: Erlass und Wirkungen von Punitive Damages-Schiedssprüchen nach US-amerikanischem, schweizerischem und deutschem Recht

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Mohr Siebeck, 2003 - 411 páginas
English summary: Stephan Luke examines the legal institution of punitive damages in the context of American, Swiss and German arbitration. He shows the legal problems these countries have with an arbitration ruling for punitive damages and outlines approaches to a solution based on the individual legal systems. German description: Punitive damages nach US-Recht zahlen hierzulande zu den meistdiskutierten auslandischen Rechtsfiguren. Stephan Luke betrachtet das Rechtsinstitut der punitive damages im Kontext der US-amerikanischen, schweizerischen und deutschen Schiedsgerichtsbarkeit. Er zeigt auf, welche rechtlichen Probleme aus Sicht dieser Staaten mit einer schiedsgerichtlichen Anordnung von Strafschadensersatz verbunden sind, und entwickelt von den einzelnen Rechtsordnungen ausgehende Losungsansatze.Der Autor widmet sich zunachst der Rechtslage in den USA, die er anhand zahlreicher Gerichtsurteile skizziert und unter Berucksichtigung des einschlagigen Schrifttums analysiert. Dann behandelt er die Situation in der Schweiz und Deutschland, wobei einerseits die Zuerkennung von punitive damages durch inlandische Schiedsgerichte, andererseits die Anerkennung und Vollstreckung entsprechender auslandischer Schiedsspruche erortert wird.

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Índice

Einleitung
1
Punitive damages in
37
Die Rechtsprechung und ihre Entwicklung
43
B Entscheidungen amerikanischer Bundes und Staatengerichte
53
Die aktuelle Rechtslage
141
Zusammenfassung
163
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer punitive
255
Gerichtliche Nachprüfung ausländischer Schiedssprüche
268
E Wirkungserstreckung ausländischer punitive damagesSchiedssprüche
277
Zusammenfassung
305
Internationale Übereinkommen
309
Gesetzestexte
317
Schiedsordnungen
354
Gesetzesregister
389
Sachregister
395
Direitos de autor

Palavras e frases frequentes

Acerca do autor (2003)

Stephan Luke, Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaften in Koln, Lausanne (Schweiz) und Freiburg i. Br.; 2002 Promotion; seit 2003 Rechtsanwalt in Dusseldorf.

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